Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Rechtssatz
Die Beschwerde ist auch dann als unbegründet abzuweisen, wenn die Behörde mit einer unrichtigen Begründung zu dem der Rechtslage entsprechenden Ergebnis gelangt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160080.X05Im RIS seit
04.09.1986Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009