RS Vwgh 1986/9/4 86/02/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1986
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist von der mit dem Berichtigungsbescheid durchgeführten Berichtigung des Spruches auszugehen (Hinweis E 12.3.1986, 85/03/0166, 86/03/0055).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020068.X01

Im RIS seit

20.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten