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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist von der mit dem Berichtigungsbescheid durchgeführten Berichtigung des Spruches auszugehen (Hinweis E 12.3.1986, 85/03/0166, 86/03/0055).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020068.X01Im RIS seit
20.09.2005