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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/04/25 85/18/0390 1Stammrechtssatz
Ein Geständnis kann einen Milderungsgrund dann nicht abgeben, wenn dem Täter im Hinblick auf sein Betretenwerden auf frischer Tat nichts anders übrig geblieben ist, als die Übertretung zuzugeben (Hinweis E 20.6.1978, 1573/77).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180118.X03Im RIS seit
05.09.1986Zuletzt aktualisiert am
29.08.2013