RS Vwgh 1986/9/8 86/12/0138

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Veröffentlicht am 08.09.1986
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1985 §39 Abs3;

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 39 Abs 3 HeeresgebührenG bezweckt eine Auffüllung der vom Bund fortzuzahlenden Dienstbezüge auf die Höhe der Pauschalentschädigung gemäß § 36 Abs 1 HeeresgebührenG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120138.X02

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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