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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
HGG 1985 §37 Abs1;Rechtssatz
Es ist ausgeschlossen, auf Grund des Bezuges oder (hier:) Vollzugsgebühren und Wegegebühren gemäß dem Bundesgesetz BGBl 1975/413 von einem in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Wehrpflichtigen das Vorliegen einer weiteren Erwerbstätigkeit anzunehmen, da die bezeichneten Gebühren im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Bund zufließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120138.X03Im RIS seit
22.09.2006