RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0039

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

GewerbeO
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BauO Wr §6 Abs6
BauO Wr §6 Abs8
GewO 1973 §77 Abs2
GewO 1973 §81

Rechtssatz

Ausführungen zu den für die Widmung der Liegenschaften maßgeblichen Vorschriften in Zusammenhang mit den Begriffen "gemischtes Baugebiet" und "Wohngebiet", wobei es die Behörde unterließ, den Sachverhalt zu den in § 6 Abs 6 und Abs 8 Wr BauO in Beziehung zu setzen (Hinweis E 13.11.1984, 84/04/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040039.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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