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50/04 BerufsausbildungNorm
BAG 1969 §2 Abs1;Rechtssatz
Fehlt der GmbH die erforderliche Gewerbeberechtigung (hier: für das konzessionierte Gewerbe Elektroinstallateur), so ist die Eintragung des Lehrvertrages durch die Lehrlingsstelle gemäß § 20 Abs 3 BAG zu verweigern, mag der Abschluss auch namens der GmbH von einem geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafter erfolgt sein, der (als physische Person) Konzessionsinhaber ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040124.X01Im RIS seit
06.12.2005