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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs3;Rechtssatz
Die Frage, wer das mit der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verbundene Unternehmerrisiko auf sich nimmt, ist auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten und nicht allein nach den äußeren rechtlichen Formen zu beurteilen, in denen sich diese Tätigkeit abspielt (hier: Benützung eines "Club" als Deckmantel für eine unbefugte Ausübung einer Gastgewerbekonzession durch eine physische Person).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040034.X01Im RIS seit
08.09.2005