RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0034

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs3;
GewO 1973 §366 Abs1 Z1;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Frage, wer das mit der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verbundene Unternehmerrisiko auf sich nimmt, ist auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten und nicht allein nach den äußeren rechtlichen Formen zu beurteilen, in denen sich diese Tätigkeit abspielt (hier: Benützung eines "Club" als Deckmantel für eine unbefugte Ausübung einer Gastgewerbekonzession durch eine physische Person).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040034.X01

Im RIS seit

08.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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