RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0045

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77;
GewO 1973 §81;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0097/78 E 10. Mai 1979 VwSlg 9837 A/1979 RS 7

Stammrechtssatz

Der Grundsatz, daß die Gewerbebehörde nicht verhalten ist, notwendige und einzig die Genehmigungsfähigkeit einer gewerblichen Betriebsanlage herstellende Schutzmaßnahmen in der Richtung zu untersuchen, ob sie für den Genehmigungswerber auch wirtschaftlich tragbar sind, bedeutet nicht, daß der Betriebsinhaber ohne Rücksicht darauf, ob derselbe Effekt nicht auch mittels weniger einschneidender Vorkehrungen erricht werden kann, mit Maßnahmen belastet werden dürfte. (Hinweis auf VwGH 31.3.1967, Zl. 2035/65, VwSlg 7113 A/1965 und vom 21.6.1978, Zl. 1005/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040045.X02

Im RIS seit

09.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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