RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0028

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorliegen einer infektiösen Erkrankung und das aus ärztlicher Sicht bestehende Erfordernis einer strengen Bettruhe für eine Woche stellen ein unvorhergesehenes und abwendbares Ereignis dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040028.X01

Im RIS seit

19.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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