RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0045

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §12;
ASchG 1972 §27 Abs2;
GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0105 E 23. September 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Der Behörde obliegt es jene Auflagen vorzuschreiben, bei deren Einhaltung erwartet werden kann, dass eine Gefährdung der durch die §§ 74 Abs 2 GewO 1973, § 12 und § 27 Abs 2 ANSchG 1972 gestützten Rechtsgütern ausgeschlossen wird (Hinweis E 28.1.1983 81/04/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040045.X01

Im RIS seit

09.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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