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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §19 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/09/0131 B 4. Juli 1984 VwSlg 11493 A/1984 RS 1Stammrechtssatz
Der Arbeitnehmer ist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde gegen den auf Grund des Antrages bzw. in der Folge der Berufung des Arbeitgebers erlassenen Bescheid über die (abgelehnte) Beschäftigungsbewilligung, der ihm lediglich "zur gef. Kenntnisnahme" übermittelt worden ist, nicht berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090227.X02Im RIS seit
28.10.2005