RS Vwgh 1986/9/10 85/09/0227

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Veröffentlicht am 10.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §19 Abs1;
AuslBG §4;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/09/0131 B 4. Juli 1984 VwSlg 11493 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Der Arbeitnehmer ist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde gegen den auf Grund des Antrages bzw. in der Folge der Berufung des Arbeitgebers erlassenen Bescheid über die (abgelehnte) Beschäftigungsbewilligung, der ihm lediglich "zur gef. Kenntnisnahme" übermittelt worden ist, nicht berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090227.X02

Im RIS seit

28.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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