RS Vwgh 1986/9/10 86/09/0036

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Veröffentlicht am 10.09.1986
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Index

L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg

Norm

KAO Slbg 1975 §2 Abs1 Z7 idF 1979/073;

Beachte

Besprechung in: ÖJZ 1987/13, 389;

Rechtssatz

Der tatbestandsmäßige Begriff der "selbstständigen Ambulatorien" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 7 KAO 1975 ergibt sich aus den Merkmalen der organisatorisch selbstständigen Einrichtungen, die der Untersuchung oder Behandlung von Personen dienen, die einer Anstaltspflege gezielt bedürfen. Hieraus ist nicht zu erkennen, dass ein "selbstständiges Ambulatorium" - im Beschwerdefall ein Zahnambulatorium - auch die sachbezogenen und personalbezogenen Voraussetzungen zur Ermöglichung der "gleichzeitigen" Behandlung von Personen essentiell aufweisen müsste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986090036.X01.1

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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