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L94405 Krankenanstalt Spital SalzburgNorm
KAO Slbg 1975 §2 Abs1 Z7 idF 1979/073;Beachte
Besprechung in: ÖJZ 1987/13, 389;Rechtssatz
Der tatbestandsmäßige Begriff der "selbstständigen Ambulatorien" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 7 KAO 1975 ergibt sich aus den Merkmalen der organisatorisch selbstständigen Einrichtungen, die der Untersuchung oder Behandlung von Personen dienen, die einer Anstaltspflege gezielt bedürfen. Hieraus ist nicht zu erkennen, dass ein "selbstständiges Ambulatorium" - im Beschwerdefall ein Zahnambulatorium - auch die sachbezogenen und personalbezogenen Voraussetzungen zur Ermöglichung der "gleichzeitigen" Behandlung von Personen essentiell aufweisen müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090036.X01.1Im RIS seit
22.06.2006