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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13;Rechtssatz
Die Instabilität der Marktlage kann nicht zur Ablehnung eines Antrages nach § 13 Abs 2 ViehwirtschaftsG 1983 herangezogen werden, wenn die von einem Betriebsinhaber angestrebte Änderung des genehmigten Tierbestandes (Haltung von Mastschweinen statt Zuchtsauen) eine Verminderung des Angebotes auf dem Schweinemarkt erwarten lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030104.X01Im RIS seit
19.07.2005Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009