RS Vwgh 1986/9/10 86/03/0104

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Veröffentlicht am 10.09.1986
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13;

Rechtssatz

Die Instabilität der Marktlage kann nicht zur Ablehnung eines Antrages nach § 13 Abs 2 ViehwirtschaftsG 1983 herangezogen werden, wenn die von einem Betriebsinhaber angestrebte Änderung des genehmigten Tierbestandes (Haltung von Mastschweinen statt Zuchtsauen) eine Verminderung des Angebotes auf dem Schweinemarkt erwarten lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030104.X01

Im RIS seit

19.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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