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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Beachte
Siehe jedoch: 86/06/0243 B 27. November 1986 RS 1;Rechtssatz
Wird einem Rechtsanwalt zur Mängelbehebung die Vorlage eines Schriftsatzes in dreifacher Ausführung aufgetragen, legt er ihn jedoch deshalb nur zweifach vor, weil er von seiner Kanzlei nur zweifach vorbereitet wurde und weil er einem in dem diese Schriftsätze begleitenden Schriftsatz enthaltenen Vermerk "zweifach" keine Beachtung schenkte, so ist sein Verschulden nicht mehr als minderer Grad des Versehens zu betrachten.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060180.X02Im RIS seit
30.12.2005