RS Vwgh 1986/9/11 86/06/0180

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Veröffentlicht am 11.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;

Beachte

Siehe jedoch: 86/06/0243 B 27. November 1986 RS 1;

Rechtssatz

Wird einem Rechtsanwalt zur Mängelbehebung die Vorlage eines Schriftsatzes in dreifacher Ausführung aufgetragen, legt er ihn jedoch deshalb nur zweifach vor, weil er von seiner Kanzlei nur zweifach vorbereitet wurde und weil er einem in dem diese Schriftsätze begleitenden Schriftsatz enthaltenen Vermerk "zweifach" keine Beachtung schenkte, so ist sein Verschulden nicht mehr als minderer Grad des Versehens zu betrachten.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060180.X02

Im RIS seit

30.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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