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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Wird die Verlängerung der Baubewilligung für einen Würstelstand (Wohnanhänger) und zweitens die (nachträgliche) Baubewilligung zur Errichtung eines größeren Windschutzes beantragt, so können diese Anträge nicht allein mit der Begründung, dass beide Anlagen zusammen dem Ortsbild widersprechen, abgelehnt werden. Vielmehr ist daneben zu prüfen, ob der Stand allein bewilligungsfähig ist (trennbare Angelegenheit).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060097.X06Im RIS seit
04.07.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009