RS Vwgh 1986/9/11 86/06/0183

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Veröffentlicht am 11.09.1986
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauRallg;

Rechtssatz

Ist für ein bestimmtes Bauvorhaben sowohl eine wasserrechtliche als auch eine Widmungsbewilligung erforderlich, so ist es Sache des Projektwerbers, diese Bewilligungen im jeweiligen Verfahren zu erwirken. Ein Verhältnis von Vorfrage zur Hauptfrage ist im Widmungsverfahren nicht gegeben.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060183.X02

Im RIS seit

28.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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