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L82000 BauordnungNorm
AVG §38;Rechtssatz
Ist für ein bestimmtes Bauvorhaben sowohl eine wasserrechtliche als auch eine Widmungsbewilligung erforderlich, so ist es Sache des Projektwerbers, diese Bewilligungen im jeweiligen Verfahren zu erwirken. Ein Verhältnis von Vorfrage zur Hauptfrage ist im Widmungsverfahren nicht gegeben.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060183.X02Im RIS seit
28.06.2005Zuletzt aktualisiert am
16.01.2012