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L10102 Stadtrecht KärntenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch die Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung eines Baues auf einer Liegenschaft, die mit der Reallast, dass dieses Terrain als öffentlicher, freier, uneingefriedeter Platz zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs und bestimmter Häuser verbleiben muss, belastet ist, wird kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht verletzt.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangener Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060150.X02Im RIS seit
08.03.2006