RS Vwgh 1986/9/11 83/06/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1986
beobachten
merken

Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg impl;
Freiflächen Talsohle Rheintal 1977 §2 Abs1;
RPG Vlbg 1973 §16 Abs3;

Rechtssatz

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke nach § 16 Abs 3 Vlbg RPG sind Betätigungen zur Gewinnung des Lebensunterhalts. Hobbymäßig betriebener Ackerbau ist daher nur in entsprechenden Sondergebieten möglich.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983060160.X01

Im RIS seit

24.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten