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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg impl;Rechtssatz
Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke nach § 16 Abs 3 Vlbg RPG sind Betätigungen zur Gewinnung des Lebensunterhalts. Hobbymäßig betriebener Ackerbau ist daher nur in entsprechenden Sondergebieten möglich.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983060160.X01Im RIS seit
24.08.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009