RS Vwgh 1986/9/12 85/18/0053

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Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0150 E 28. November 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Auf die unbestimmte und allgemeine Rüge des Beschuldigten, der Nystagmuswert müsse falsch erhoben worden sein, ist nicht einzugehen. (Hinweis auf E vom 18.2.1983, 81/02/0021, hinsichtlich Radargerät)

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung NystagmuswertFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180053.X04

Im RIS seit

12.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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