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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
In der Unterlassung der Beischaffung eines Phasenverteilungsplanes von Verkehrslichtsignalanlagen zur Erstellung eines Zeit-Weg-Diagrammes durch einen Sachverständigen als Beweismittel liegt kein wesentlicher Verfahrensverstoß, wenn die exakte Beibehaltung einer bestimmten, gleich bleibenden Geschwindigkeit durch den Fahrzeuglenker nicht feststeht.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180116.X01Im RIS seit
21.09.2006