RS Vwgh 1986/9/12 86/18/0079

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Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StGG Art2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0731/70 E 19. Oktober 1970 RS 3

Stammrechtssatz

Das Gleichheitsprinzip ist als Richtschnur für die richtige Handhabung des einer Behörde gesetzlich eingeräumten freien Ermessens anzusehen; die dem VwGH obliegende Kontrolle der Ermessensübung im Sinne des Gesetzes, hat somit auch eine Prüfung der Wahrung des Gleichheitsprinzipes mitzuerfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180079.X01

Im RIS seit

12.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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