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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen des Beschuldigten über sein übriges Verhalten im Straßenverkehr vermögen die vorgenommene Beweiswürdigung hinsichtlich der angelasteten Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs 1 StVO, § 20 Abs 2 StVO, § 38 Abs 1 lit a StVO sowie § 38 Abs 5 StVO nicht zu erschüttern, weil damit nicht zum Ausdruck gebracht wird, dass der Beschuldigte im konkreten Fall sich nicht anders verhalten hat.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180116.X02Im RIS seit
21.09.2006