RS Vwgh 1986/9/12 86/18/0116

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Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VStG §25;

Rechtssatz

Ausführungen des Beschuldigten über sein übriges Verhalten im Straßenverkehr vermögen die vorgenommene Beweiswürdigung hinsichtlich der angelasteten Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs 1 StVO, § 20 Abs 2 StVO, § 38 Abs 1 lit a StVO sowie § 38 Abs 5 StVO nicht zu erschüttern, weil damit nicht zum Ausdruck gebracht wird, dass der Beschuldigte im konkreten Fall sich nicht anders verhalten hat.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180116.X02

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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