RS Vwgh 1986/9/12 85/18/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4;
StVO 1960 §5 Abs5;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/02/0482 E 14. September 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Ergeht nach positiver Atemluftprobe, ohne dass bereits eine Vorführung zum Amtsarzt erfolgt wäre, die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, so kann in diesem Stadium der Amtshandlung nur die Aufforderung, sich gemäß § 5 Abs 4 StVO 1960 dem Amtsarzt vorführen zu lassen, verstanden werden (Hinweis E 26.6.1981, 3710/80, VwSlg 10500 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180072.X04

Im RIS seit

30.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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