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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Eine unter derselben Aktenzahl an den Bfr gerichtete Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers eines Kfz, unter der auch das in der Folge eingestellte Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn geführt worden war, vermag eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht zu begründen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985180072.X06Im RIS seit
30.08.2006Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010