RS Vwgh 1986/9/12 85/18/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Einem Arzt ist zuzubilligen, dass er erkennt, ob eine Person unter Schock steht oder nicht.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverständiger Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180147.X06

Im RIS seit

07.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten