RS Vwgh 1986/9/12 86/18/0142

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Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
54/02 Außenhandelsgesetz

Norm

AHG 1949;
AußHG 1968 §3;
AußHG 1968 §6;
AußHG 1968 §8;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Behauptet der Bf, ihm sei eine Ausfuhrbewilligung rechtswidrig zu einem geringeren als von ihm beantragten Exportpreis erteilt und ihm dadurch ein Schaden zugefügt worden, dessen Ersatz er auf Grund des AHG geltend zu machen beabsichtigte, so fehlt es auch nach Verstreichen des Zeitraumes, für den die Bewilligung beantragt (und erteilt) wurde, nicht im Sinne des B 9.4.1984, 83/12/0085, VwSlg 11393 A/1984 am Rechtsschutzbedürfnis (Hinweis B 30.10.1984, 84/07/0235, VwSlg 11568 A/1984).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180142.X02

Im RIS seit

27.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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