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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHG 1949;Rechtssatz
Behauptet der Bf, ihm sei eine Ausfuhrbewilligung rechtswidrig zu einem geringeren als von ihm beantragten Exportpreis erteilt und ihm dadurch ein Schaden zugefügt worden, dessen Ersatz er auf Grund des AHG geltend zu machen beabsichtigte, so fehlt es auch nach Verstreichen des Zeitraumes, für den die Bewilligung beantragt (und erteilt) wurde, nicht im Sinne des B 9.4.1984, 83/12/0085, VwSlg 11393 A/1984 am Rechtsschutzbedürfnis (Hinweis B 30.10.1984, 84/07/0235, VwSlg 11568 A/1984).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180142.X02Im RIS seit
27.09.2006Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015