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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GeldstrafenV BPDion Wien 1984;Rechtssatz
Im sachlichen, zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich der Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. Jänner 1984 dürfen, wenn mit Strafverfügung vorgegangen wird, nur die in der Verordnung genannten Strafsätze angewendet werden, gleichgültig, ob automationsunterstützte Datenverarbeitung verwendet wird oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180079.X02Im RIS seit
12.09.1986