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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34 Z17;Rechtssatz
Ein Geständnis ist nicht als Milderungsgrund zu werten, wenn der Beschuldigte dieses in der Folge wieder bestreitet.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985180053.X07Im RIS seit
12.09.1986Zuletzt aktualisiert am
27.07.2018