RS Vwgh 1986/9/12 85/18/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Z17;
VStG §19;

Rechtssatz

Ein Geständnis ist nicht als Milderungsgrund zu werten, wenn der Beschuldigte dieses in der Folge wieder bestreitet.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180053.X07

Im RIS seit

12.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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