RS Vwgh 1986/9/15 86/10/0107

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Auch die Einbringung einer mangelhaften Beschwerde, in welcher der Bfr die Verbesserung in Aussicht stellte und in der Folge auch tatsächlich ohne Verbesserungsauftrag durchgeführt hat, ist geeignet, die Frist zur Einbringung der Beschwerde zu wahren.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100107.X01

Im RIS seit

23.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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