Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1;Rechtssatz
Auch die Einbringung einer mangelhaften Beschwerde, in welcher der Bfr die Verbesserung in Aussicht stellte und in der Folge auch tatsächlich ohne Verbesserungsauftrag durchgeführt hat, ist geeignet, die Frist zur Einbringung der Beschwerde zu wahren.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100107.X01Im RIS seit
23.08.2006