RS Vwgh 1986/9/15 86/15/0033

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;
BAO §218;

Rechtssatz

Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde erster Instanz hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zugrundeliegenden Abgabenbescheides zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150033.X01

Im RIS seit

15.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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