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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217;Rechtssatz
Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde erster Instanz hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zugrundeliegenden Abgabenbescheides zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986150033.X01Im RIS seit
15.09.1986Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009