RS Vwgh 1986/9/15 86/10/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1986
beobachten
merken

Index

80/03 Weinrecht

Norm

WeinG 1961 §51 Abs3 lita;
WeinG 1961 §51 Abs3 lite;

Rechtssatz

Die Begriffe "in Verkehr bringen" und "in Verkehr setzen" sind gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100107.X02

Im RIS seit

23.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten