RS Vwgh 1986/9/15 86/10/0005

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §36 Abs3 Z1;
NatSchG Stmk 1976 §5 Abs6;

Rechtssatz

§ 36 Abs 3 Z 1 Stmk NatSchG 1976 normiert die vorläufige Weitergeltung der in der Anlage zu diesem Gesetz angeführten Verordnungen ohne umfangmäßige Einschränkung (Hinweis E VfGH 8.10.1985, B 50/80). Eine Änderung der Rechtslage ist somit nicht eingetreten; der Antrag der beschwerdeführenden Partei hätte im Falle einer neuverfassten Erledigung auf der Basis der Verordnung LGBl 1958/56, entschieden werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100005.X01

Im RIS seit

04.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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