Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 idF 1975/335;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2704/77 E 26. März 1980 VwSlg 5468 F/1980 RS 1Stammrechtssatz
Der Abgabenhinterziehungstatbestand des § 33 Abs 2 lit a FinStrG setzt zwar die Schuldform des dolus principalis voraus; diese ist aber auch dann zu bejahen, wenn als erwiesen anzunehmen ist, daß der Beschuldigte die Abgabenverkürzung dem Grunde nach für gewiß gehalten hat, und lediglich das Ausmaß im Schätzungsweg und daher nicht genau ermittelt werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150134.X01Im RIS seit
15.09.1986Zuletzt aktualisiert am
21.12.2016