RS Vwgh 1986/9/15 84/15/0134

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 idF 1975/335;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2704/77 E 26. März 1980 VwSlg 5468 F/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Der Abgabenhinterziehungstatbestand des § 33 Abs 2 lit a FinStrG setzt zwar die Schuldform des dolus principalis voraus; diese ist aber auch dann zu bejahen, wenn als erwiesen anzunehmen ist, daß der Beschuldigte die Abgabenverkürzung dem Grunde nach für gewiß gehalten hat, und lediglich das Ausmaß im Schätzungsweg und daher nicht genau ermittelt werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150134.X01

Im RIS seit

15.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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