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22/02 ZivilprozessordnungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Aus einer Behauptung, die Sendung sei dem Empfänger erst an einem näher bezeichneten Tag "zugekommen", geht nicht hervor, ob und welche Mängel bei der Zustellung unterlaufen sind. Für die Beh besteht auf Grund eines solchen Vorbringens keine Veranlassung, allfällige weitere Erhebungen über den Zustellvorgang vorzunehmen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Urkunden Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080141.X02Im RIS seit
28.04.2006