RS Vwgh 1986/9/15 86/08/0141

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
AVG §47 Abs1;
ZPO §292 Abs2;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Aus einer Behauptung, die Sendung sei dem Empfänger erst an einem näher bezeichneten Tag "zugekommen", geht nicht hervor, ob und welche Mängel bei der Zustellung unterlaufen sind. Für die Beh besteht auf Grund eines solchen Vorbringens keine Veranlassung, allfällige weitere Erhebungen über den Zustellvorgang vorzunehmen.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080141.X02

Im RIS seit

28.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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