RS Vwgh 1986/9/15 85/10/0030

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Erklärt der Bf in der Beschwerde ausdrücklich und unmissverständlich, sich durch den bekämpften Bescheid in einem bestimmten Recht verletzt zu erachten, so ist diese Erklärung einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinweis E 16.1.1984, 81/10/0127).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985100030.X02

Im RIS seit

09.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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