RS Vwgh 1986/9/15 84/08/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1986
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §26 Abs1 Z1 litb;

Rechtssatz

Ungeachtet der Erfüllung der Anwartschaft aus einem (früheren) arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht einer Mutter, die aus Anlass der Geburt eines Kindes ihre (nunmehrige) selbstständige (land- und forstwirtschaftliche) Erwerbstätigkeit beendet oder sich von dieser "karenziert", Karenzurlaubsgeld nicht zu, da der Karenzurlaub iS des § 26 Abs 1 Z 1 lit b AlVG ein zu Grunde liegendes Dienst- (Lehr-, Ausbildungs-)Verhältnis voraussetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080042.X01

Im RIS seit

16.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten