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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §26 Abs1 Z1 litb;Rechtssatz
Ungeachtet der Erfüllung der Anwartschaft aus einem (früheren) arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht einer Mutter, die aus Anlass der Geburt eines Kindes ihre (nunmehrige) selbstständige (land- und forstwirtschaftliche) Erwerbstätigkeit beendet oder sich von dieser "karenziert", Karenzurlaubsgeld nicht zu, da der Karenzurlaub iS des § 26 Abs 1 Z 1 lit b AlVG ein zu Grunde liegendes Dienst- (Lehr-, Ausbildungs-)Verhältnis voraussetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984080042.X01Im RIS seit
16.11.2004