Norm
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0166 E 30. Juni 1986 VwSlg 6131 F/1986 RS 1Stammrechtssatz
Die Aufzählung in § 5 KVG, welche Vereinigungen Kapitalgesellschaften iSd KVG sind und welche als solche gelten, und das Nichtaufscheinen einer GmbH & Co KG in dieser Gesetzesstelle schließt nicht aus, daß diese Aufzählung in eingeschränktem Umfang in dem dem § 5 folgenden § 6 durch eine Fiktion ergänzt wird, der zufolge auch eine GmbH & Co KG als Kapitalgesellschaft iSd Gesetzes gilt. Aus einer im Sinn und Geist des Gesetzes Rechnung tragenden Auslegung läßt sich sehr wohl ableiten, daß die Kapitalgesellschaft als solche - iSd § 6 Abs 1 Z 4 KVG als auch eine GmbH & Co KG Steuerschuldner ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150179.X01Im RIS seit
14.01.2002