RS Vwgh 1986/9/15 84/15/0179

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0166 E 30. Juni 1986 VwSlg 6131 F/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Aufzählung in § 5 KVG, welche Vereinigungen Kapitalgesellschaften iSd KVG sind und welche als solche gelten, und das Nichtaufscheinen einer GmbH & Co KG in dieser Gesetzesstelle schließt nicht aus, daß diese Aufzählung in eingeschränktem Umfang in dem dem § 5 folgenden § 6 durch eine Fiktion ergänzt wird, der zufolge auch eine GmbH & Co KG als Kapitalgesellschaft iSd Gesetzes gilt. Aus einer im Sinn und Geist des Gesetzes Rechnung tragenden Auslegung läßt sich sehr wohl ableiten, daß die Kapitalgesellschaft als solche - iSd § 6 Abs 1 Z 4 KVG als auch eine GmbH & Co KG Steuerschuldner ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150179.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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