RS Vwgh 1986/9/15 84/15/0043

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §18 Abs8;
UStG 1972 §7 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die dem Unternehmer in § 7 Abs 1 Z 2 letzter Satz UStG 1972 eingeräumte Wahlmöglichkeit wirkt sich schon nach dem Gesetzeswortlaut, aber auch nach dem gesamten Sinn dieser Regelung nicht auf den Zeitpunkt aus, in dem der buchmäßige Nachweis gemäß § 18 Abs 8 UStG 1972 zu erbringen bzw vom Unternehmer anzulegen ist. Diese Gesetzesstelle ermöglicht lediglich dem Unternehmer, der davon Gebrauch macht, die Steuerfreiheit schon vor Erbringung des Ausfuhrnachweises in Anspruch zu nehmen, und den Ausfuhrnachweis noch innerhalb einer bestimmten Frist nachreichen zu dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150043.X06

Im RIS seit

15.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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