RS Vwgh 1986/9/15 86/08/0165

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §115 Abs3 idF 1980/586;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0091 E 17. März 1983 VwSlg 11003 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

Auch bei Vorliegen des Tatbestandes der besonderen Härte nach dem

2. Beispielsfall des § 115 Abs 3 zweiter Satz idF der 3. GSVG-Nov (Unterbleiben der rechtzeitigen Beitragsentrichtung wegen unverschuldet eingetretener ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse des Versicherten) ist es nicht ausgeschlossen, dass der BMS von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht zugunsten des Antragstellers Gebrauch macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080165.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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