RS Vwgh 1986/9/15 84/08/0248

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §56 Satz1;
VwGG §58;

Rechtssatz

Bei einer Bescheidbeschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist unter einer "Klaglosstellung" nach § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG nur eine durch eine formelle Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde oder die allenfalls in Betracht kommende Oberbehörde oder durch den Verfassungsgerichtshof eingetretene zu verstehen. (Hinweis auf B VS vom 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080248.X01

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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