RS Vwgh 1986/9/15 84/08/0248

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1986
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

§ 33 Abs 1 VwGG ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht nur auf die Fälle der formalen Klaglosstellung beschränkt. Ein Einstellungsfall liegt, wie der VwGH im B VS vom 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980, darlegte, z.B. auch dann vor, wenn der Beschwerdeführer nach seinem eigenen Vorbringen von der belangten Behörde gemäß § 66 Abs 4 und § 8 AVG 1950 iVm den §§ 10, 48 und 51 des Apothekengesetzes als unbegründet abgewiesen und der Bescheid des Landeshauptmannes bestätigt.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080248.X02

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten