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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
§ 33 Abs 1 VwGG ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht nur auf die Fälle der formalen Klaglosstellung beschränkt. Ein Einstellungsfall liegt, wie der VwGH im B VS vom 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980, darlegte, z.B. auch dann vor, wenn der Beschwerdeführer nach seinem eigenen Vorbringen von der belangten Behörde gemäß § 66 Abs 4 und § 8 AVG 1950 iVm den §§ 10, 48 und 51 des Apothekengesetzes als unbegründet abgewiesen und der Bescheid des Landeshauptmannes bestätigt.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984080248.X02Im RIS seit
03.12.2004