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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Nicht jeder Aufwand für die Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses ist jedoch den Aufwendungen für den Haushalt und damit für die Lebensführung zuzurechnen. Dies trifft insbesondere auf den Aufwand für die Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses zu, der außerhalb des Haushaltes auf ausschließlich durch den Betrieb veranlaßten Reisen anfällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140017.X01Im RIS seit
16.09.1986Zuletzt aktualisiert am
03.05.2017