RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0017

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Nicht jeder Aufwand für die Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses ist jedoch den Aufwendungen für den Haushalt und damit für die Lebensführung zuzurechnen. Dies trifft insbesondere auf den Aufwand für die Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses zu, der außerhalb des Haushaltes auf ausschließlich durch den Betrieb veranlaßten Reisen anfällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140017.X01

Im RIS seit

16.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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