RS Vwgh 1986/9/16 83/14/0123

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28;
EStG 1972 §32 Z1 lita;

Rechtssatz

Steht einer Person das Fruchtgenußrecht an mehreren Liegenschaften zu und wird ein Teil der Liegenschaften mit der Wirkung veräußert, daß auch das Fruchtgenußrecht an den veräußerten Liegenschaftsteilen erlischt, dann erfährt die fruchtgenußberechtigte Person mit der Minderung ihres Fruchtgenußrechtes eine Minderung ihres Vermögens. Eine dafür bezahlte Entschädigung kann nicht als Entschädigung für entgehende Einnahmen iS des § 32 Z 1 lit a EStG beurteilt werden, sondern stellt einen Ersatz für die Vermögensminderung dar (Hinweis auf E 14.10.1981, 3087/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983140123.X03

Im RIS seit

16.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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