RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1986
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der nicht berufsmäßig (zur Einkunftserzielung) ausgeübte Reitsport ist dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. (Ausführungen zur Frage über Art und Umfang einer betrieblichen Verwendung von Pferden eines Arztes im Rahmen der Hippotherapie).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140017.X03

Im RIS seit

16.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten