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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Der nicht berufsmäßig (zur Einkunftserzielung) ausgeübte Reitsport ist dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. (Ausführungen zur Frage über Art und Umfang einer betrieblichen Verwendung von Pferden eines Arztes im Rahmen der Hippotherapie).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140017.X03Im RIS seit
16.09.1986Zuletzt aktualisiert am
03.05.2017