RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0019

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Umstand, daß eine Reise in eine Stadt führt, in der ein naher Angehöriger lebt, macht diese Reise nicht unbedingt zu einer Privatreise. Andernfalls könnten die Kosten von Geschäftsreisen selbst dann nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sie den Steuerpflichtigen zwangsläufig und ausschließlich aus beruflichen Gründen in eine Stadt führen, in der ein naher Angehöriger lebt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140019.X05

Im RIS seit

16.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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