RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0020

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
BAO §115;
BAO §184 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/3 S 142;

Rechtssatz

Hegt eine Abgabenbehörde begründete Bedenken an der Höhe erklärter Kapitalerträge aus Bankguthaben und kann sie diese Bedenken wegen des Bankgeheimnisses nicht bei der Kreditunternehmung unmittelbar selbst klären, so ist sie berechtigt, den Steuerpflichtigen zur Vorlage klärender Bestätigungen der Kreditunternehmung aufzufordern und die Kapitalerträge bei Nichtvorlage einer solchen Bestätigung gegebenenfalls zu schätzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140020.X02

Im RIS seit

16.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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