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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0114 E 16. September 1986 RS 1Stammrechtssatz
Aufwendungen eines Mitgliedes des Betriebsrates für einen diese Funktion betreffenden Lehrgang sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Betreffenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140117.X01Im RIS seit
16.09.1986