RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0117

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0114 E 16. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Aufwendungen eines Mitgliedes des Betriebsrates für einen diese Funktion betreffenden Lehrgang sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Betreffenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140117.X01

Im RIS seit

16.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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