RS Vwgh 1986/9/16 83/14/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1986
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1972 §28;
EStG 1972 §32 Z1 lita;

Rechtssatz

Ein Fruchtgenußrecht ist regelmäßig als Einkunftsquelle des Fruchtgenußberechtigten anzusehen, wenn diesem die Einkünfte aus dem Fruchtgenuß steuerlich zuzurechnen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983140123.X02

Im RIS seit

16.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten