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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen vorläufigen Abgabenbescheid (Berufungsentscheidung) ist einzustellen, wenn der vorläufige Bescheid nach Beschwerdeerhebung gemäß § 200 Abs 2 BAO für endgültig erklärt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140019.X01Im RIS seit
16.09.1986